Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Künstlerinnen und Künstler ab dem vollendetem 15. Lebensjahr, die ihren Wohnsitz und/oder ihren Arbeitsschwerpunkt im Bundesland Bayern haben.

Künstlerinnen und Künstler, die sich mit einer Gemeinschaftsarbeit bewerben, sind von einer zusätzlichen Einzelbewerbung ausgeschlossen. (Ehe-)Partnerinnen und -Partner müssen jeweils separate Bewerbungen einreichen.

Bewerberinnen und Bewerber für den Sonderpreis sind verpflichtet, ihr Geburtsdatum anzugeben.

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt durch Einreichung der Werke in digitaler Form über das Bewerbungsformular auf der Website des Veranstalters. Hierzu ist/sind das/die Werkfoto(s) als Datei hochzuladen.

Die Bilddateien müssen eine maximale Dateigröße von 2 MB haben und dürfen 1.500 KB nicht unterschreiten. Die Dateien müssen eindeutig zuordenbar sein. Der Dateiname ist daher zwingend wie folgt zu benennen:

Nachname_Vorname_Werkbezeichnung_Versicherungswert.Dateiformat
(z. B. jpg / png / pdf; der Versicherungswert ist kein Verkaufspreis)

Pro Künstlerin bzw. Künstler können maximal drei (3) Werke eingereicht werden. Pro Werk ist jeweils nur ein (1) Foto zulässig.

Alternativ kann die Bewerbung per E-Mail an
bewerbung@kunstpreis-ampertal.de
oder postalisch mit Fotos im Format 13 × 18 cm sowie den geforderten Angaben und Unterlagen erfolgen an:

Kreativer Kreis Allershausen e.V.
Im Glonnfeld 1A
85391 Allershausen

Die eingereichten Werke dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als zwei (2) Jahre sein und das maximale Format von 140 cm × 180 cm nicht überschreiten.

Bearbeitungsgebühr

Mit der Teilnahme an der ersten Bewerbungsstufe (Fotojury) ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € pro Künstlerin bzw. Künstler zu entrichten.

Die Gebühr ist bis spätestens 7. Oktober 2026 (Zahlungseingang) auf folgendes Konto zu überweisen:

Kreativer Kreis Allershausen e.V.
IBAN: DE96 7016 9614 0000 473537
Verwendungszweck: „Kunstpreis 2026“ sowie Name der/des Einreichenden

Die fristgerechte Zahlung der Bearbeitungsgebühr ist Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren.
Eine Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr ist ausgeschlossen, auch im Falle einer Nichtberücksichtigung im Auswahlverfahren.

Abweichend von anderen Ausschreibungen ist es erklärtes Ziel des Veranstalters, mindestens ein (1) Werk jeder teilnehmenden Künstlerin bzw. jedes teilnehmenden Künstlers auszustellen; ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.

Anmeldeschluss

Anmeldeschluss für die Bewerbung zur ersten Stufe (Fotojury) ist der
5. Oktober 2026, 23:59 Uhr.

Der Eingang der Bewerbung wird zeitnah per E-Mail bestätigt. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden in der 42. Kalenderwoche (12.–18. Oktober 2026) über das Ergebnis der ersten Jurystufe per E-Mail informiert.

Gegen Entscheidungen der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Jurierung

Die Jurierung erfolgt zweistufig:

  • Stufe 1: Fotojury
  • Stufe 2: Objektjury mit den Originalwerken

Die Jury setzt sich aus mindestens einer bzw. einem unabhängigen Kunstsachverständigen, einer Galeristin bzw. einem Galeristen sowie einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des Kreativer Kreis Allershausen e.V. zusammen.

Ein Einspruchsrecht gegen die Auswahl, Gruppierung oder Hängung der Werke besteht nicht.

Einlieferung der Werke

Die Künstlerinnen und Künstler der ausgewählten Arbeiten werden nach erfolgter Nominierung eingeladen, die Originalwerke Anfang Dezember 2026 im Rathaus Zolling und/oder an weiteren vom Veranstalter benannten Ausstellungsorten einzuliefern.

Alle eingereichten Werke müssen ausstellungsfertig sein und über eine geeignete Aufhängungs- bzw. Präsentationsvorrichtung verfügen. Die Werke sind eindeutig mit folgenden Angaben zu kennzeichnen:

  • Name der Künstlerin bzw. des Künstlers
  • Titel
  • Technik
  • Entstehungsjahr

Weitere Einzelheiten zur Anlieferung, zum zeitlichen Ablauf sowie zu den Ausstellungsmodalitäten werden in der 47. Kalenderwoche (16.–22. November 2026) bekannt gegeben.

Transport und Haftung

Die Anlieferung sowie der Abtransport der Werke nach Ende der Ausstellung erfolgen auf eigene Kosten und Gefahr der Ausstellerinnen und Aussteller.

Eine Haftung des Veranstalters für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Werke sowie eine Transportversicherung bestehen nicht.

Versicherung

Für die Dauer der Ausstellung sind die Werke über eine Ausstellungsversicherung versichert. Gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Ausstellungen wird keine Gewähr für gleichbleibende Klimabedingungen übernommen.

Für Schäden oder Verlust während des Transports übernimmt der Kreative Kreis Allershausen e.V. keine Haftung.

Verkauf

Der Kreative Kreis Allershausen e.V. erstellt eine Ausstellungs- sowie eine Preisliste. Der Verkauf von Werken erfolgt unmittelbar zwischen Künstlerin bzw. Künstler und Käuferin bzw. Käufer.

Im Falle eines Verkaufs verpflichtet sich die Künstlerin bzw. der Künstler, an den Kreativer Kreis Allershausen e.V. eine Provision in Höhe von 5 % des festgelegten Netto-Verkaufspreises zu entrichten. Der Veranstalter ist berechtigt, Werke treuhänderisch zu verkaufen.

Schlussbestimmungen

Ein in die Ausstellung aufgenommenes Werk kann vor Ende der Ausstellung nicht zurückgezogen werden.
Die Preisträgerinnen und Preisträger des Kunstpreises werden vorab nicht informiert.

Einverständniserklärung

Mit der Übermittlung der Bewerbung und der Unterlagen erkennt die Künstlerin bzw. der Künstler die Ausschreibungsbedingungen, die Ausstellungsbedingungen des Kunstpreises Ampertal 2026 sowie die Datenschutzbestimmungen des Kreativer Kreis Allershausen e.V. an und erklärt sich mit deren Anwendung einverstanden.

Alle Bewerberinnen und Bewerber werden zeitnah über weitere Details zum Ablauf sowie über mögliche Änderungen oder Ergänzungen informiert.